Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den gewählten (ehrenamtlichen) Mitgliedern.

Wie viele Gemeinderäte gewählt werden, hängt von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab.
In unserer Gemeinde (mehr als 2.000 Einwohner, aber nicht mehr als 3.000 Einwohner) sind es 12 Gemeinderäte.
Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze der Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister (für Geschäfte der laufenden Verwaltung, für Weisungsaufgaben, auf Grund der Übertragung durch die Hauptsatzung) zuständig ist.