Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss ist verpflichtet, alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte auf den 31.12. eines geraden Kalenderjahres neu zu ermitteln und diese zu veröffentlichen.
Der Gutachterausschuss ist verpflichtet, alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte auf den 31.12. eines geraden Kalenderjahres neu zu ermitteln und diese zu veröffentlichen.
Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Es handelt sich bei den Bodenrichtwerten um „Richtwerte“. Der Verkehrswert einzelner Grundstücke kann aufgrund verschiedener Faktoren, wie Grundstücksgröße, Lage, Zuschnitt und Beschaffenheit, erheblich von den Richtwerten abweichen. Für eine individuelle Bewertung eines Grundstücks empfiehlt sich die Einschaltung des Gutachterausschusses.
Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Winden im Elztal zum 31.12.2018 können Sie hier herunterladen.
Bodenrichtwerte
Seit dem Jahr 2020 wird die amtliche Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten nach dem Baugesetzbuch, einheitlich für die Städte und Gemeinden im Landkreis Emmendingen, über einen gemeinsamen Gutachterausschuss vorgenommen.