Landtagswahlen
Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, Art. 54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet.
In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt bei fünf Jahre.
Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.