Öffentliche Bekanntmachungen
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Aktenzeichen: 9 K 24/24 Amtsgericht Emmendingen VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum: Dienstag, 20.05.2025; Uhrzeit: 09:00 Uhr Raum: II, Sitzungssaal; Ort: Amtsgericht Emmendingen, Karl- Friedrich-Straße 25, 79312 Emmendingen öffentlich versteigert werden: -
Aufgrund der §§ 9 und 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1992 (Gbl. S. 22) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 581) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Gemeinde Winden im Elztal am 22. Januar 2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt: -
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22. Januar 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
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Wahlbekanntmachung
Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. -
Feststellung Jahresabschluss 2023 Eigenbetrieb Wasserversorgung
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Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
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Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte Oberwinden“ nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
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Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
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Hier gelangen Sie zu dem Ergebnis der Bundestagswahl in der Gemeinde Winden im Elztal, sowie im Landkreis Emmendingen.
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Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf 16. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Schlosshof“