Dorfhelferinnenstation
Wann haben Sie Anspruch auf eine Dorfhelferin
Sie suchen jemanden, der sich während Ihrer Krankheit um die Kinder, das Haus, den Garten und ggf. die landwirtschaftliche Arbeit kümmert. Die folgenden Voraussetzungen reichen bereits aus, damit Sie einen Anspruch auf den Einsatz einer Dorfhelferin haben:
Sie befinden sich in
- zur Kur
- im Krankenhaus
- krankgeschrieben zu Hause (z.B. Risikoschwangerschaft usw.)
Sie sind
- krankenversichert (freiwillig oder pflicht)
- Voll- / Teilzeithausfrau bzw. -mann
Sie haben
- Kinder unter 12 Jahren bzw. 14 Jahren (abhängig von den jeweiligen Satzungsregelungen der Krankenkassen)
- ein behindertes Kind
- eine Krankmeldung Ihres Arztes
Dann wissen Sie jetzt, dass wir für Sie da sind und dafür sorgen, dass Sie sich in Ruhe erholen können, während die Dorfhelferin Ihren Haushalt versorgen.
Ihre Ansprechpartnerin (Einsatzleiterin):
Birgitta Fahrländer, Telefon 0176 17612633, E-Mail: birgitta.fahrlaender(@)dorfhelferinnenwerk.de