Öffentliche Bekanntmachungen
13.05.2024
Wirtschaftsplan 2024
Aufgrund der §§ 9 und 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1992 (Gbl. S. 22) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 581) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Winden im Elztal am 24. Januar 2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt: