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Bundestagswahl am 23.02.2025 - Beantragung Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurden an alle Wahlberechtigten versendet.
Zu der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann der Wahlschein neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten Ihnen die Beantragung der Briefwahl hier auf unserer Homepage an:
ZUM WAHLSCHEINANTRAG
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragungsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post AG zugestellt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Bürgerbüro, Tel.: 07682 9236-12, E-Mail: florin@winden-im-elztal.de
Voraussichtlich erhalten die Kommunen die offiziellen Stimmzettel Anfang Februar 2025.
Wir bitten um Beachtung, dass die Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt verschickt werden können.
Es besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1, auszufüllen und gleich dort wieder abzugeben. Das erspart Ihnen Zeit für den Versand und den Rückversand.
Bei der Ausübung der Briefwahl beachten Sie bitte die in den Wahlunterlagen mitübersandten Hinweise (Merkblatt). Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Stimmabgabe ungültig ist.
Der rote Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.
Für den rechtzeitigen Eingang müssen Sie selbst sorgen. Bei einem Versand durch ein Postunternehmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 20.02.2025 aufgegeben werden, bei entfernter liegenden Orten noch früher, da sonst nicht mit einer rechtzeitigen Zustellung gerechnet werden kann.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst umgehend bei einem Postamt per Luftpostbeförderung aufgegeben werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung