Allgemeine Bekanntmachungen
07.03.2024
Digitales Bauantragsverfahren beim Landratsamt Emmendingen - Vorgaben zur Einreichung von Bauvorlagen in elektronischer Form -
Ab dem 01.01.2024 sind alle Bauanträge gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 LBO VVO zwingend digital einzureichen.
Alle Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren sowie die erforderlichen Formulare finden Sie hier auf der Seite des Landratsamts Emmendingen:
https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/bauen-naturschutz/baurecht