Öffentliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (DVO GemO) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der
Gemeinde Winden im Elztal am 13. April 2022 folgende Satzung beschlossen:
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