Öffentliche Bekanntmachungen

12.03.2025

Wirtschaftsplan 2025 - Eigenbetrieb Wasserversorgung

Aufgrund der §§ 9 und 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1992 (Gbl. S. 22) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 581) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Gemeinde Winden im Elztal am 22. Januar 2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt: