Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung vom 19.10.2022
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Am Siegelbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Winden im Elztal hat am 12.10.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Am Siegelbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Am Siegelbach“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
Das bestehende Wohnhaus im Dürrenbergweg Nr. 5 auf dem Grundstück mit der Flst.Nr. 779 soll nach Süden in Richtung des Siegelbachs durch einen Anbau erweitert werden, um zusätzliche Wohn- und Nutzfläche zu schaffen. In Abstimmung mit der Baurechtsbehörde kann dieses Vorhaben nicht im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans „Schießfeld“ ermöglicht werden. Daher ist nach Rücksprache mit dem Verbandsbauamt zur Verwirklichung des Vorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
Die Gemeinde Winden im Elztal steht dem Vorhaben positiv gegenüber.
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll nicht der alte Bebauungsplan „Schießfeld“ geändert, sondern ein eigenständiger kleiner Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Winden im Elztal, am südlichen Ortsrand von Niederwinden, südwestlich angrenzend an den Dürrenbergweg. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurstücksnummer 779 und den nördlichen Teilbereich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 491 und hat eine Größe von circa 726 m².
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 12.10.2022.
Der Bebauungsplan „Am Siegelbach“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung und dem Umweltbeitrag sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Relevanzprüfung)
vom 27.10.2022 bis einschließlich 02.12.2022 (Beteiligungsfrist)
im Rathaus der Gemeinde Winden im Elztal, Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 7, während der üblichen Dienststunden (Mo-Fr, vormittags 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Do nachmittags 16:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Winden im Elztal abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Winden im Elztal, den 19.10.2022
gez. Klaus Hämmerle
Bürgermeister