Öffentliche Bekanntmachungen

21.09.2022

Bekanntmachung vom 27.07.2022

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Dürrenbergweg/Kuryhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Winden im Elztal hat am 20.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Dürrenbergweg/Kuryhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Dürrenbergweg/Kuryhof“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung

Der Eigentümer des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 493/7 im Dürrenbergweg im Ortsteil Niederwinden der Gemeinde Winden im Elztal hat den Wunsch auf dieser Fläche Wohnbebauung zu entwickeln. Gleichzeitig soll auf dem südlich angrenzenden Grundstück mit der Flst.-Nr. 493, des gleichen Eigentümers, für die bereits entstandenen Nutzungen, die nicht von der landwirtschaftlichen Privilegierung abgedeckt sind (z.B. Blechnerei, Pferdepensionshaltung), eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum unterstützt die Gemeinde Winden im Elztal das Vorhaben zur Nutzung von Innentwicklungspotenzialen und Schaffung von neuem Wohnbauland. Deshalb soll für den gesamten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Innenentwicklung zur Bereitstellung von Wohnbauland
  • Sicherung von bestehenden landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzungen
  • Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  •  Kostensparende Ausnutzung vorhandener Erschließungsanlagen und Sicherung einer Erschließungsstraße für zukünftige Siedlungsentwicklungen

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Winden im Elztal, am südlichen Ortsrand von Niederwinden, östlich angrenzend an den Dürrenbergweg. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 493, 493/7 sowie zu Teilen 427 (Dürrenbergweg) und hat eine Größe von circa 1,3 ha.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 20.07.2022.

Der Bebauungsplan „Dürrenbergweg/Kuryhof“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung und dem Umweltbeitrag sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Relevanzprüfung) vom

                                                                                                                    Montag, 08.08.2022 bis einschließlich Freitag, 16.09.2022

im Rathaus der Gemeinde Winden im Elztal, Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 7, während der üblichen Dienststunden (Mo-Fr, vormittags 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Do nachmittags 16:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Winden im Elztal abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.


Winden im Elztal, den 27.07.2022

gez. Klaus Hämmerle
Bürgermeister