Neues von der Gemeinde Winden im Elztal
-
Die Vorauszahlungen werden jeweils zum Ende eines jeden Quartals, also insgesamt 4 x pro Jahr fällig. Die 4. Abschlagszahlung für die Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr wird somit am 31. Dezember 2024 zur Zahlung fällig.
-
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
-
Der Gewerbeverein Elzach hat in Kooperation mit der Stadt Elzach und den Gemeinden Biederbach und Winden im Elztal ein neues Angebot entwickelt: eine digitale Jobbörse – speziell für das obere Elztal.
-
Die Gemeinde Winden im Elztal benötigt für die Aufnahme und Unterbringung von kriegsvertriebenen Menschen Ihre Hilfe und Unterstützung.
Einträge insgesamt: 14