Neues von der Gemeinde Winden im Elztal
Wahlaufruf Bundestagswahl 23.02.2025
Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,
am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahllokale im Rathaus Oberwinden und im Kindergarten St. Martin Niederwinden sind während der Wahlzeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Wähler, die nicht bereits mit Briefwahl gewählt haben, geöffnet.
Wahlhandlung:
Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl des Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste.
Der Stimmzettel muss in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Bei der Bundestagswahl werden keine Stimmzettelumschläge verwendet.
Der gefaltete Stimmzettel ist in die Wahlurne im Wahlraum zu werfen.
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen:
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 283 Emmendingen-Lahr durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Freitag, 21. Februar 2025, 18:00 Uhr einen Wahlschein beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage um 15:00 Uhr gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Das Bürgerbüro im Rathaus in Oberwinden ist neben den üblichen Öffnungszeiten zusätzlich am Freitag, 21. Februar 2025, von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Um die Antragstellung eines Wahlscheines am „Wahlwochenende“ zu gewährleisten, haben wir eine Rufbereitschaft unter der Telefonnummer 07685 913747 eingerichtet.
Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1, eingegangen sein muss, um berücksichtigt werden zu können.
Das ermittelte und festgestellte Wahlergebnis unserer Gemeinde können Sie am Wahlabend hier auf der Homepage abrufen.
Ich bitte Sie, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl, denn mit Ihrer Stimmabgabe können Sie die zukünftige Politik unseres Landes mitbestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hämmerle,
Bürgermeister