Neues von der Gemeinde Winden im Elztal
Hundesteuer
Anfang Januar 2025 erfolgte die Zustellung der Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025. Die Steuersätze betragen laut Satzung für den Ersthund 90,00 €; zweite und weitere Hunde kosten 180,00 €. Für einen Kampfhund beträgt der Steuersatz 500,00 €; zweite und weitere Kampfhunde kosten 1.000,00 €.
Fälligkeit:
Die Hundesteuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zur Zahlung fällig. Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, soll die Zahlung mit Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse erfolgen.
Desweiteren möchten wir darauf hinweisen, dass jeder, der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, verpflichtet ist, diesen innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Auch ein Wohnortwechsel, sowie der Tod des Hundes oder die Veräußerung des Hundes an eine andere Person, verpflichtet den Hundehalter, dies der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.