Ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig.
Wegen der Frühjahrswartung ist der Brandbergtunnel der B 294 in Oberwinden von Montag, 12. Mai, bis einschließlich Freitag, 16. Mai, jeweils in den Nachtstunden zwischen 19:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens gesperrt.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 25, 29 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 54 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) über die weitergehende Entwässerung und Entsorgung des anfallenden Klärschlamms
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf dem Gebiet der Stadt Elzach, Gemarkung Prechtal, im Änderungsbereich „Dorferskapf“
Der Bahnhofplatz in Oberwinden wird in Zusammenarbeit des Landratsamt Emmendingen und der Polizei in diesem Jahr als Verkehrsübungsplatz der Jugendverkehrsschule genutzt.
Welche Seniorenheime gibt’s wo im Landkreis Emmendingen? Was muss ich bei einer Patientenverfügung beachten? Welche kulturellen Angebote warten auf mich in welcher Gemeinde? Antworten auf diese Fragen gibt der neue Seniorenwegweiser des Landkreises Emmendingen, der jetzt druckfrisch vorliegt.
Ab sofort bietet die Gemeinde Winden im Elztal den neuen Service „Auskunftsservice Ausweise (ASA)“ an. Dieser Service ermöglicht es Ihnen, bei der Antragstellung eines Ausweisdokumentes anzugeben, wie Sie Ihre Abholnachricht wünschen. Neben der Abholnachricht per Brief stehen Ihnen zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können Ihre Benachrichtigung künftig per E-Mail oder SMS erhalten. Um diesen Service nutzen zu können, benötigt das Bürgerbüro bei der Antragstellung entweder Ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse.